Ich berate und vertrete Sie bundesweit in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten.
Das Zivilrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Personen oder Rechtssubjekten. Stark verkürzt formuliert: die Rechte und Pflichten zwischen Bürger A und Bürger B. Dabei kann Bürger B natürlich auch der Arbeitgeber, eine sonstige Firma oder auch eine andere sogenannte juristische Person sein.
Zu denken wäre also beispielsweise an Kaufverträge, Mietverträge, Arbeitsverträge usw. All diese Beziehungen sind ein steter Quell von Streitigkeiten oder auch nur von klärungsbedürftigen Unsicherheiten.
Ich kann Ihnen helfen, durch frühzeitiges Tätigwerden solche Streitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen. Wer zum Beispiel gedenkt, seinen alten PKW zu verkaufen oder einen PKW anzuschaffen, ist gut beraten, vorher seinen Rechtsanwalt zu fragen, welche möglichen juristischen Hürden oder Fallstricke er tunlichst bedenken oder eben vermeiden sollte.
Dieser Ratschlag hat prinzipiell Gültigkeit für alle regelbaren Vertragsbeziehungen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung bzw. -prüfung zahlt sich in jedem Fall aus.
„Erfolg = Der Sieg der Einfälle über die Zufälle.“ -Harald Kremser, Autor
Zumeist ist es jedoch so, dass das Bedürfnis nach Rechtsrat erst dann spürbar wird, wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“: Die Kündigung liegt im Briefkasten; der Auffahrunfall ist passiert; der für viel Geld über eine Internetbörse gekaufte Flachbildfernseher funktioniert nicht richtig ...
Spätestens dann ist es ein gutes Gefühl, seine Rechte zu kennen!
Sprechen Sie mich an. Wir finden die für Sie maßgeschneiderte Lösung!
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