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„Autorität wie Vertrauen werden durch nichts mehr erschüttert als durch das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden.“
Theodor Storm (1817-88), dt. Schriftsteller

Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber den Behörden des Staates, und zwar bundesweit!

Streit hat jeder einmal: Ob mit dem Nachbarn, dem Arbeitgeber oder dem Vermieter. Dies ist unangenehm genug. Wer sich aber einmal dem Staat gegenübersieht, hat schnell das Gefühl, einen übermächtigen Gegner vor sich zu haben (Stichwort: David gegen Goliath).

Man meint schlicht, mit ungleichen Waffen anzutreten. Dieses Gefühl trügt zumeist nicht. Gerade dann ist es oft ein fataler Fehler, auf seinen gesunden Menschenverstand zu vertrauen und den Kampf alleine aufzunehmen. Die Hürden, die sich stellen, sind zahlreich und hoch.

Entscheidend für den Ausgang des gesamten Verfahrens ist es, sich bereits am Anfang richtig zu positionieren. Fehler, die Sie zu Beginn machen, lassen sich oft nur schwer wieder korrigieren!

Überlassen Sie die Sache also am besten dem Anwalt Ihres Vertrauens. Nur Ihr Anwalt wird beispielsweise wissen, welche Fristen und Formalien zu beachten sind. Er wird Sie zudem bereits in einem ersten Beratungsgespräch aufklären können über die Chancen und Risiken eines behördlichen und sich ggf. anschließenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.

Ich habe für Sie an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets Verwaltungsrecht umfasst (Fortbildungsbescheinigung kann hier eingesehen werden). Ich habe damit besondere Kenntnisse im Verwaltungsrecht erworben im Sinne der §§ 4, 8 der Fachanwaltsordnung (FAO i.d.F. vom 01.01.2008).

Sprechen Sie mich an. Wir finden eine für Sie maßgeschneiderte Lösung Ihres verwaltungsrechtlichen Problems!

Unter anderem bin ich für Sie in folgenden Bereichen des Verwaltungsrechts tätig:

Sozialrecht

  • Probleme mit ALG I und ALG II („Hartz IV“)
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Kosten der Unterkunft
  • Ihre Rechte und Pflichten im Sozialrecht
  • Befugnisse und Pflichten der Behörden (ARGE, JobCenter)

öffentliches Baurecht

  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht (Genehmigungspflichtigkeit, -fähigkeit von Bauvorhaben, Bauordnungsverfügungen wie z. B. Baueinstellung, -beseitigung, Nutzungsuntersagung)
  • Nachbarrecht
  • Lärmschutz usw. (Immissionsschutzrecht)

Recht der kommunalen Abgaben

  • Erschließungskostenbeiträge
  • Straßenausbaubeiträge

Polizei- und allg. Ordnungsrecht

  • Platzverweise
  • Versammlungsrecht
  • sonstige Ordnungsverfügungen

Straßenrecht

  • Straßennutzungsrecht (Sondernutzung, Gemeingebrauch)
  • Straßennachbarrecht

Wirtschaftsverwaltungsrecht (z. B. Gewerberecht)

  • Gaststättenrecht
  • Handwerksrecht
  • Gewerbeerlaubnis und Gewerbeuntersagung
  • Personenbeförderungsrecht (z. B. Taxischein)

Beamtenrecht

  • Versetzung, Abordnung, Umsetzung
  • Konkurrenzen um Beförderungsämter und -dienstposten
  • dienstliche Beurteilungen

Prüfungsrecht

  • Schulrecht
  • Hochschulzulassungsrecht (z. B. Kapazitätsklage)
  • Anfechtung von Prüfungsentscheidungen (z. B. Entfernung sog. Kopfnoten aus dem Abschlusszeugnis)

Ausländerrecht bzw. Staatsangehörigkeitsrecht

  • Wehrrecht bzw. Zivildienstrecht
  • Ausmusterung und Kriegsdienstverweigerung
  • Befreiung oder Zurückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst

 

 

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